Logo DAfStb
Logo DAfStb

Antrags- und
Be‍wil‍li‍gungs­pro‍ze‍de‍re

Icon Antrags- und Be‍wil‍li‍gungspro‍ze‍de‍re

 

Auf der Früh‍jahrs‍sitz‍ung des For‍schungs­bei‍ra‍tes, die üblicherweise Ende Mai des laufenden Jahres stattfindet, werden gegebenenfalls Forschungsschwerpunkte für die Antragstellung festgelegt. Sofern Schwerpunkte festgelegt werden, so werden diese nach der Mai-Sitz­ung des Forschungsbeirates im Internet bekanntgegeben (s. ge­ge­benenfalls unten aufgeführte Anlage). Wird bis Mitte Juli des lau­fenden Jahres keine Anlage eingestellt, können Anträge von all­ge­mei­nem Interesse für den DAfStb eingereicht werden. Mit Frist zum

15.08. des laufenden Jahres

müssen die Forschungsanträge in der Geschäftsstelle des DAfStb vor­lie­gen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr be­rück­sich­tigt werden. Für die Antragstellung sind das unten ein­ge­stel­lte Antragformular sowie der gesondert aufgeführte Arbeits- und Zeitplan zu verwenden und nach Möglichkeit auf elektronischem Weg (den Antrag bitte als Word- und den Arbeits- und Zeitplan als Excel-Datei) an die Geschäftsstelle des DAfStb zu übermitteln (E-Mail: info@dafstb.de). Bitte schicken Sie zusätzlich ein Exemplar des Antrages und des Arbeits- und Zeitplanes mit Ihrer Original­unter­schrift an die DAfStb-Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass der erwartete Nutzen für die Ziele des DAfStb ein Pflichtkriterium bei der Bewertung ist, insbesondere die schnelle Umsetzung in die Praxis.

Auf Basis eines feststehenden Bewertungsverfahrens wird auf der Herbstsitzung des Forschungsbeirates, die in der Regel im No­vem­ber des laufenden Jahres stattfindet, eine Liste mit For­schungs­vor­ha­ben zur Förderung erstellt. Diese Vorschlagliste wird dem Vorstand des DAfStb zur Verabschiedung vorgelegt. Auf Grundlage des Wirtschaftsplanes, der eben­falls durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wird, erfolgt schließlich die Bewilligung der Forschungsvorhaben. Das For­schungs­vor­ha­ben wird mit dem unten angeführten Erhebungsbogen beim IRB angemeldet. Die Zuwendungsbedingungen des DAfStb sind als Muster unten in den Anlagen aufgeführt. Für die Zwischen­be­richt­er­stattung ist das unten stehende Formblatt zu verwenden.

Anlagen:

Deutscher Ausschuss für Stahlbeton

Budapester Straße 31
10787 Berlin
+49 (0)30 269313-18/20
info@dafstb.de