Rechtsform,
Satzung und Organe

Der DAfStb verfolgt als eingetragener Verein keine eigenwirtschaftlichen oder politischen Ziele. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Betonbaus auf nationaler und internationaler Ebene als sichere, dauerhafte, wirtschaftliche und umweltfreundliche Bauart. Der Satzungszweck wird im Einzelnen erreicht durch
- die wissenschaftliche Erforschung des Betons, Stahlbetons und Spannbetons sowie deren Anwendung. Hierzu zählt auch die Erforschung der für die Bauart verwendeten Baustoffe und Bauprodukte;
- die wissenschaftliche Untersuchung der Verbesserung der Planung, Gestaltung, Ausführung und Erhaltung von Betonbauwerken sowie deren Rückbau;
- die Ausarbeitung von Richtlinien;
- die Ausarbeitung und Fortschreibung der Schriftenreihe des Vereins sowie anderer wissenschaftlicher Werke und Veröffentlichungen, die keine Richtlinien sind, die aber als wissenschaftliche Sammlung die bei seiner Tätigkeit gewonnenen Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit für die praktische Anwendung zur Verfügung stellen;
- den Austausch von Forschungsergebnissen mit anderen Verbänden und Organisationen zur umfassenden Information der Allgemeinheit;
- das Einbringen von Forschungsergebnissen in Normungsvorhaben im Fachbereich 07 des NABau im DIN e. V.
Die Satzung sieht folgende Organe des DAfStb vor:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand (pdf)
- Engerer Vorstand (pdf)
- Rechnungsprüfer
- Forschungsbeirat
- Technische Ausschüsse
- Geschäftsführung.
Anlagen:
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
Budapester Straße 31
10787 Berlin
+49 (0)30 269313-20/24
info@dafstb.de
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