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Fach­kol‍lo‍qui‍en

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DAfStb‍-‍Fach‍kol‍lo‍qui‍um I/2019
„Ressourcenverfügbarkeit – Kon‍se‍quen‍zen für das Bauen mit Beton in der Zu‍kunft“

Am 18. September 2019 lud der DAfStb zu einem Fachkolloquium mit dem Thema „Ressourcenverfügbarkeit — Konsequenzen für das Bauen mit Beton in der Zukunft“ in das Mövenpick Hotel Berlin.

Ziel des Fachkolloquiums

70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an dem Kolloquium teil. Ziel des Fachkolloquiums war es, einen möglichst breiten Überblick der möglichen Konsequenzen, die sich aus der Res­sour­cen­ver­knap­pung im Betonbau ergeben, aus Sicht aller relevanten Akteure aus der Wertschöpfungskette aufzuzeigen und den Teil­neh­mern der Veranstaltung eine Plattform zum Erfahrungsaustausch zu bieten.

Fachkolloquium „Ressourcenverfügbarkeit
 

Bei allen betontechnischen Weiterentwicklungen im Zusammenhang mit den anstehenden Umbrüchen im Markt wurde außerdem die da­raus resultierende Problematik für die Planung von Be­ton­bau­wer­ken sowie für die Bauausführung erörtert und die Frage, wie man dem aku­ten Fachkräftemangel im Baugewerbe begegnen will, auf­ge­grif­fen.

Die Auswirkungen auf die gesamte Qualitätskette von der Planung bis zur Ausführung wurde abschließend dargestellt und mit den Teil­neh­mern diskutiert.

Herr Prof.- Dr.-Ing. Rolf Breitenbücher (Vorsitzender des DAfStb)

Prof.- Dr.-Ing. Rolf Breitenbücher

 

Zur Eröffnung des Kolloquiums sprach der Vorsitzende des Deut­schen Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb) Herr Prof.- Dr.-Ing. Rolf Breitenbücher, gefolgt von der Rede des Leiters der Un­ter­ab­tei­lung Bauwesen/Bauwirtschaft im Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat Ministerialdirigent Herr Lothar Fehn-Krestas.

Im Anschluss folgten die Themenblöcke des Kolloquiums mit den Vorträgen, es sprachen:

  1. Tanja Lenz — Studie zur Ressourcenverfügbarkeit mineralischer Baustoffe (PDF 1,96 MB)
  2. Dipl.-Ing. Stefan Janssen — Mögliche Konsequenzen aus Sicht der Gesteinskörnungsindustrie (PDF 3,01 MB)
  3. Dr.-Ing. Christoph Müller — Mögliche Konsequenzen aus Sicht der Zementindustrie (PDF 576 KB)
  4. Dr.-Ing. Hans Joachim Feuerborn, Thomas Kaczmarek —
    Mögliche Konsequenzen aus Sicht der Zusatzstoffindustrie (PDF 3,05 MB)
  5. Dr.-Ing. Olaf Aßbrock — Mögliche Konsequenzen aus Sicht der Transportbetonindustrie (PDF 2,02 MB)
  6. Präsident Dipl.-Ing. Ralf Breitschaft — Mögliche Konsequenzen aus Sicht der Bauaufsicht (PDF 1,29 MB)
  7. Prof. Dr.-Ing. Manfred Curbach — Konsequenzen für die Planung von Betonbauwerken (PDF 2,78 MB)
  8. Dr.-Ing. Lars Mayer — Konsequenzen für die Bauausführung (PDF 4,91 MB)
  9. Christine Buddenbohm — Verfügbarkeit von Fachkräften in allen Bereichen (PDF 1,29 MB)
  10. Prof. Dr.-Ing. Rolf Breitenbücher und Prof. Dr.-Ing. Udo Wiens — Konsequenzen für die Qualitätskette von der Planung bis zur Ausführung (PDF 2,94 MB)

Statt des Abdruckes der schriftlichen Beiträge zu den einzelnen Präsentationen in einem Tagungsband konnte der Verlag Bau+Technik dafür gewonnen werden, dem DAfStb das Heft 9 der Zeitschrift „beton“ zur Verfügung zu stellen, wofür wir uns an die­ser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchten.

Herr Prof.- Dr.-Ing. Rolf Breitenbücher (Vorsitzender des DAfStb)
 

Die Referenten haben mit interessanten Vorträgen aus Wissenschaft und Praxis das Fachpublikum informiert und in ihren Präsentationen mit lösungsorientierten Anregungen zu einer erfolgreichen Veran- staltung beigetragen. Nach jedem Vortrag wurde den Teilnehmern die Gelegenheit geboten Fragen zu stellen und sich zum Thema zu äußern, was auch rege in Anspruch genommen wurde. Die an­ge­reg­ten Gespräche in den Pausen und im Anschluss an die Vorträge zeu­gen insgesamt von einer gelungenen Veranstaltung.

Anlage:

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DAfStb-Fachkolloquium II/2017
„Entwicklungen bei metal‍lischer und nicht‍me‍tal‍li‍scher Be‍weh‍rung“

Das Fachkolloquium „Entwicklungen bei metallischer und nichtmetallischer Bewehrung“ fand am 20. April 2017 im Deutschen Institut für Normung e. V. in Berlin statt. Das Programm können sie hier als PDF-Datei aufrufen.

Ziel des Fachkolloquiums

Ziel dieses Fachkolloquiums war es, einen möglichst breiten Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Bewehrungsmaterialien und der Bewehrungstechnik zu geben und den Teilnehmern der Veranstaltung eine Plattform zum Erfahrungsaustausch zu bieten.

Zunächst wurden Planer, Bauherren und Bauausführende über die verschiedenen „neuen“ Formen und Materialien informiert und ein Überblick über die möglichen Anwendungsgebiete gegeben. Weiterhin wurde auf einige Besonderheiten bei der Planung eingegangen und die bauaufsichtlichen Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen für die Anwendung der verschiedenen Produkte erläutert.

Der letzte Block der Veranstaltung beinhaltete Anwendungsbeispiele aus der Praxis, bei denen die vorgestellten Materialien eingesetzt wurden.

Die einzelnen Präsentationen des Vortragsprogramms sowie der Bericht zum DAfStb-Fachkolloquium stehen hier als PDF-Dateien zum Download bereit.

Anlagen:
Präsentationen zum Fachkolloquium II/2017:
  1. Mikrobewehrung — Prof. Dr.-Ing. Martin Empelmann (PDF 8,9 MB)
  2. Konstruktionsregeln für den Einsatz von Bewehrung mit großen Stabdurchmessern — Dipl.-Ing. Janna Schoening (PDF 2,8 MB)
  3. S 670 — der neue Weg im Betonbau? — Dipl.-Ing. Florian Hude (PDF 1,7 MB)
  4. Feuerverzinken von Betonstahl — Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit
    (PDF 2,9 MB)
  5. Nichtrostender Betonstahl — Dipl.-Ing. Christian Linden
    (PDF 39,6 MB)
  6. Glasfaserbewehrung — Dr.-Ing. André Weber (PDF 7,9 MB)
  7. Carbonbeton - Anwendungspotenziale im Neubau und Bestand — Dr.-Ing. Norbert Will (PDF 5,35 MB)
  8. Innovative Verankerungs- und Verbindungselemente —
    Dr. Thomas M. Sippel (PDF 2,41 MB)
  9. Digitalisierte Bereitstellung von Bewehrungsdaten —
    Dipl.-Ing. Sven Junge (PDF 1,33 MB)
  10. Regelungen Bewehrungstechnik — Dipl.-Ing. Andreas Kummerow (PDF 2,99 MB)
  11. Hochhausstützen — Dr. Ing. Hubert Bachmann (PDF 43,4 MB)
  12. Hochleistungsbewehrungen für dünne Betonbauteile —
    Dr.-Ing. Ali Shams (PDF 5,31 MB)
  13. Untersuchungen Carbonbeton — Dipl.-Ing. Oliver Heppes
    (PDF 5,31 MB)

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DAfStb-Fachkolloquium I/2017
„Instandhaltungs-Richtlinie – Quo Va‍dis?“

Das Fachkolloquium „Instandhaltungs-Richtlinie — Quo Vadis?“ wird in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prü­fung durchgeführt und findet am 1. März 2017 im Ludwig Erhard Saal der BAM in Berlin statt. Das Programm und die Anmeldung können sie hier als PDF-Datei aufrufen.

Ziel des Fachkolloquiums

Das Gelbdruckverfahren zur Instandhaltungs-Richtlinie wurde im Juni 2016 gestartet. Im Zuge der Einspruchverhandlungen hat sich herausgestellt, dass bezüglich einiger kritischer Punkte kein Kon­sens in allen interessierten Kreisen hergestellt werden konnte. Da die Veröffentlichung einer Richtlinie des DAfStb nur im voll­stän­di­gen Kon­sens innerhalb aller interessierten Kreise erfolgen kann, hat der DAfStb die gegebene Situation zum Anlass genommen, das laufende Gelbdruckverfahren abzubrechen und die grundlegend kontroversen Positionen noch einmal in die Fachöffentlichkeit zu tragen. Im Fokus der Kontroverse standen insbesondere die folgenden 4 Fragenstellungen:

  1. Welcher Anwendungsbereich soll durch die Richtlinie abgedeckt werden (z. B. Hoch- und Ingenieurbauwerke, Verkehrswegebau)?
  2. Ist die herausgehobene Stellung des Sachkundigen Planers hinsichtlich Aufgaben und Kompetenzen angemessen?
  3. Welche Leistungsfähigkeit müssen Instandsetzungs-Produkte und -Systeme aufweisen, um den geforderten Bauteilwiderständen zu genügen?
  4. Welche Wege des Nachweises der Verwendbarkeit von Produkten und Systemen sind möglich?

Da sich die Richtlinie als oberste Prämisse in die geänderten bau­ord­nungs­recht­li­chen Rahmenbedingungen einpassen muss, werden diese im Programm vorweggestellt. Die interessierten Krei­se wer­den anschließend zu den vier genannten Fragen ihre Erwartungen an die Richtlinie vorstellen. Ziel dieses Fachkolloquiums ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Weiterbearbeitung der In­stand­hal­­tungs-Richt­li­nie zu erlangen. Die Teilnehmer an dem Fach­kollo­qui­um sind herzlich eingeladen, ihre eigenen Erfahrungen und Er­war­tun­gen zu den oben genannten Punkten einzubringen.

Anlage:

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DAfStb-Fachkolloquium 2015 – zum EuGH-Ur‍teil C‍-‍100‍/‍13

Ausgangssituation

EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 „Freier Warenverkehr – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der bestimmte Bau­pro­duk­te, die mit der Konformitätskennzeichnung „CE“ versehen sind, zusätzlichen nationalen Normen entsprechen müssen“
 

Die Bundesrepublik Deutschland wurde durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) im Oktober 2014 verklagt. Bei den drei im Verfahren behandelten Produktgruppen

  1. mineralische Wärmedämmprodukte nach EN 13162:2008,
  2. Elastomer-Dichtungen nach EN 681-2 für Trinkwasserrohre und Entwässerungssysteme und
  3. Tore nach EN 13241-1

ist eine zusätzliche bauaufsichtliche Ü-Zeichenregelung nicht rechtens, die sich aus nationalen Restregelungen (DIN-Normen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) zu harmonisierten Produktnormen ergibt und die in Deutschland ergänzend zum CE-Kennzeichen gefordert wird. Bund und Länder hatten während des Verfahrens das Erfordernis für diese nationalen Restregelungen stets damit begründet, dass die harmonisierten Technischen Spezifikationen nicht alle Leistungsmerkmale und Kriterien zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen nach der deutschen Musterbauordnung (MBO) enthalten. Ungeachtet dieser deutschen Position behindern diese zusätzlichen Anforderungen aus Sicht des EuGH den freien Warenverkehr von Bauprodukten in der Europäischen Union und müssen damit zurückgenommen werden.

Das Urteil bezieht sich noch auf die alte Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahr 1989 (Richtlinie 89/106/EWG), die zum 01. Juli 2013 rechtsverbindlich durch die Bauproduktenverordnung EU-BauPVO (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) abgelöst wurde. Das EuGH-Urteil gilt zunächst nur für die drei genannten Normen und ist nicht grundsätzlich gefällt worden. Als Konsequenz aus dem Ur­teil wur­den bereits Ende 2014 die entsprechenden Anlagen zu den drei Pro­dukt­nor­men aus der Bauregelliste B, Teil 1, außer Vollzug gesetzt.

Mögliche Folgen aus dem EuGH-Urteil für den Betonbau

Bereits jetzt ist absehbar, dass das Urteil fundamentale Änderungen für das bisher geschlossene System aus europäischen Technischen Spezifikationen und nationalen Restregelungen, die die Verwend­barkeit von Bauprodukten nach harmonisierten Produktnormen sicherstellen, mit sich bringen wird. Auf einer ersten In­for­ma­tions­ver­an­stal­tung am 20. März 2015 wurde einer breiten Fach­öf­fent­lich­keit durch Vertreter des BMUB sowie durch die Vorsitzenden der Fachkommissionen Bauaufsicht und Bautechnik über die ersten Be­ra­tun­gen mit den Kommissionsdiensten berichtet und mögliche Kon­sequenzen aus dem Urteil für die Bauregellisten vorgestellt. Nach­fol­gend stellte das DIBt in seinem Schreiben vom April 2015 zwar heraus, dass für eine kurze Übergangszeit zunächst Rechts­si­cher­heit dadurch gegeben wäre, dass die Bauregellisten und die Listen der Technischen Baubestimmungen in ihrer zuletzt bekannt gemachten Fassung zunächst fortgelten würden, um das bestehende bau­auf­sicht­li­che Schutzniveau zu erhalten. Kurzfristig sollten aber bereits durch eine Überarbeitung der Listen unmittelbar verzichtbar gewordene Zu­satz­an­for­derun­gen nach Beratung in den Gremien der Bau­mi­nis­ter­kon­fe­renz voraussichtlich zum 31.07.2015 ersatzlos entfallen. In einem zweiten Schritt war geplant, die Bauregelliste B, Teil 1 und sonstige Zu­satz­an­for­derun­gen an harmonisierte Bau­pro­duk­te in anderen Regelwerken bis zum 15.10.2016 vollständig aufzuheben. Die weiterhin national für erforderlich gehaltenen Anforderungen sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Bau­werks­e­bene (bauwerksbezogene Anforderungen) konkretisiert werden.

Ziel dieses Fachkolloquiums war es, einen Zwischenstand der Be­ratungen in den Gremien der Bauministerkonferenz und des Bun­des sowie mit den Kommissionsdiensten zu präsentieren und die mög­li­chen Konsequenzen aus den geplanten Än­de­run­gen für Bau­auf­sicht, Planer, Baustoffindustrie, Bauwirtschaft und Re­gel­werk­set­zung im Bereich des Betonbaus zu diskutieren. Der geplante Per­spek­tiv­wech­sel von der Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Bau­pro­duk­tes durch Verwendbarkeitsnachweis (ggf. mit zu­sätz­li­chem Ü-Zeichen) hin zur vorgesehenen Festlegung von An­for­der­un­gen auf Bauwerksebene, die sich aus den 7 Grundanforderungen der BauPVO ableiten, bringt innerhalb eines engen Zeitfensters fun­da­men­ta­le Änderungen für alle Beteiligten mit sich und sollte daher aus­führ­lich erläutert werden. Den betroffenen interessierten Krei­sen wur­de Gelegenheit gegeben, ihre Positionen darzulegen. Ver­an­schau­licht wurden die möglichen Konsequenzen anhand von 4 Produktbeispielen.

Anlage:

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DAfStb-Fachkolloquium 2015
Widerstandsklassen – das neue Konzept zur Si‍cher‍stel‍lung der Dau‍er‍haf‍tig‍keit von Be‍tonbauwer‍ken

Dauerhaftigkeitsaspekte nach aktuellen Normen im Betonbau

Neben der Sicherstellung der Tragfähigkeit und der Gebrauchs­taug­lich­keit unserer Ingenieurbauwerke wird in den neuen Regelwerken zur Erzielung möglichst langer Nutzungszeiträume verstärkt Ge­wicht auf die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit gelegt.

Die DIN EN 1992-1-1 schreibt hierzu z. B. in allgemeingültiger Form: „Die An­for­der­ung nach einem angemessen dauerhaften Tragwerk ist er­füllt, wenn dieses während der vorgesehenen Nutzungsdauer seine Funktion hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Ge­brauchs­taug­lich­keit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei ei­nem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllt […]“. Somit die­nen nahezu alle Anforderungen und Nachweise in den Re­gel­wer­ken direkt oder indirekt der Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Bauteils. Die „direkten“ Maßnahmen zur Sicherstellung der Dau­er­haf­tig­keit lassen sich in 4 Teilaspekte unterteilen:

  • Richtige Erfassung und Festlegung der Bauteilexposition,
  • Festlegung der Anforderungen an die Ausgangsstoffe, Grenz­wer­te für die Zusammensetzung (höchstzulässiger Was­ser­ze­ment­wert, Mindestzementgehalt) und Eigenschaften (Min­dest­druck­fes­tig­keits­klas­se) des Betons aus der Bauteilexposition,
  • Einhaltung von Mindestbetondeckungen,
  • Nachbehandlung des Betons.

Im Zuge der bereits begonnenen Überarbeitung des Eurocode 2 und der Weiterentwicklung der EN 206, die erst jenseits des Jahres 2020 abgeschlossen sein werden, wird derzeit in einer gemeinsamen Ar­beits­grup­pe von CEN/TC 250/SC2 und CEN/TC 104/SC1 ein neues Dau­er­haf­tig­keits­kon­zept entwickelt, das auf sogenannten „Wi­der­stands­klas­sen (Resistance Classes)“ beruht. Dieses neue Konzept soll auf dem Fachkolloquium vorgestellt und Vor- und Nachteile diskutiert werden.

Widerstandsklassen —
das neue Dauerhaftigkeitskonzept im Betonbau

Bei dem aus der Lebensdauerbemessung nach ISO 16024 ab­ge­lei­te­ten neuen Konzept der Widerstandsklassen, das insbesondere für die Expositionsklassen XC, XS und XD vorgesehen ist, wird die Ein­dring­ge­schwin­dig­keit der Karbonatisierungs- oder Chloridfront in den Beton zugrundegelegt. Eine 50jährige Nutzungsdauer an­ge­nom­men, bedeutet dann z. B. eine Widerstandsklasse R20 bei Kar­bo­na­ti­sie­rung, dass die Karbonatisierungsfront nach 50 Jahren unter XC3-Lagerungsbedingungen mit einer Annahmewahrscheinlichkeit von 90 % eine Tiefe von 20 mm nicht überschreitet. Eine Wi­der­stands­klas­se R60 bei Chlorideinwirkung stellt sicher, dass unter XS2-Lagerungsbedingungen nach einer Zeitspanne von 50 Jahren der kritische korrosionsauslösende Chloridgehalt von 0,5 % (bezogen auf den Zementgehalt) in einer Tiefe von 60 mm mit einer An­nah­me­wahr­schein­lich­keit von 90 % nicht überschritten wird. Das Einhalten der zuvor beschriebenen Kriterien der Widerstandsklasse kann dann durch deskriptive Festlegungen von Anforderungen an die Be­ton­zu­sam­men­set­zung (Zementart, Zusatzstoffzugabe, Was­ser­ze­ment­wert) oder durch eine Performanceprüfung des Betons nach­ge­wie­sen werden. Der Tragwerkplaner kann dann durch entsprechende Wahl einer Widerstandsklasse die Mindestbetondeckungen flexibler variieren.

Ziel dieses Fachkolloquiums ist es, das neue Konzept einer breiten Fachöffentlichkeit vorzustellen und den Teilnehmern der Ver­an­stal­tung die Möglichkeit zur intensiven Diskussion einzuräumen. Dazu sollen im Rahmen der Veranstaltung zunächst die wis­sen­schaft­li­chen Grundlagen des Konzeptes und daran anschließend das ge­plan­te Normenkonzept vorgestellt werden. Im Anschluss daran sollen die Vor- und Nachteile des Konzeptes aus Sicht der Anwender vor­ge­stellt werden. Die Teilnehmer an dem Fachkolloquium sind herz­lich eingeladen, ihre eigenen Erfahrungen und Kritikpunkte ein­zu­brin­gen. Das Ergebnis der Veranstaltung soll schließlich Eingang in die deutsche Stellungnahme zu dem neuen europäischen Nor­mungs­kon­zept finden.

Anlage:

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DAfStb-Fachkolloquium 2013
„Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks“

In der Fachöffentlichkeit werden derzeit vermehrt Diskussionen über die Regelungen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von direkt befahrenen Parkdecks geführt, aus denen Unsicherheiten bezüglich der Regelungssituation erkennbar sind.

Durch die Diskussionen veranlasst, hat der Vorstand des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb) nach Zustimmung durch die zuständigen Technischen Ausschüsse beschlossen, eine Stellungnahme zu erstellen, die den derzeitigen Regelungsstand hinsichtlich der Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks noch einmal ausführlich darstellt. Die inzwischen hier veröffentlichte Stellungnahme wurde im November 2012 durch den Vorstand des DAfStb zur Veröffentlichung freigegeben.

Ziel dieses Fachkolloquiums ist es, die Stellungnahme des DAfStb zu befahrenen Parkdecks einer breiten Fachöffentlichkeit zu erläutern und den Teilnehmern der Veranstaltung die Möglichkeit zur intensiven Diskussion der Regelungen einzuräumen. Dazu soll im Rahmen der Veranstaltung zunächst die bestehende Regelwerksituation noch einmal aufgearbeitet werden. Anhand von zwei weiteren Vorträgen sollen die verschiedenen Blickwinkel auf kritische Aspekte bei der Planung und Ausführung von befahrenen Parkdecks, wie z. B. die Kompensation von technischen Anforderungen durch einen erhöhten Instandhaltungsaufwand, beleuchtet werden.

Um die Diskussion auf eine breitere Basis zu stellen, wird den Teilnehmern der Veranstaltung Gelegenheit gegeben, eigene Statements zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks vorzutragen. Die beiden nachfolgenden Anlagen enthalten das Programm und die wesentlichen Diskussionsergebnisse  der Veranstaltung (einschließlich der Präsentationen).

Anlagen:

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DBV-/DAfStb-Fachkolloquium 2009
„Dauerhaftigkeit von Parkdecks“

Parkdecks und Tiefgaragen gehören durch die kombinierte Einwirkung von Chloriden und Frost zu den sehr stark beanspruchten Betonbauwerken.

Entsprechend müssen nach DIN 1045-1 ergänzend zu den bereits hohen Anforderungen an die Betondeckung und die Betonzusammensetzung (u. a. höchstzulässiger Wasserzementwert, Mindestdruckfestigkeitsklasse) zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Dauerhaftigkeit dieser Bauwerke über die Nutzungsdauer sicherzustellen.

Diese zusätzlichen Maßnahmen sind im DAfStb-Heft 525 (und auch 526) in allgemeiner Form beschrieben. Es werden u. a. Hinweise zum Einsatz von Beschichtungen oder Abdichtungen mit einer in Einzelfällen möglichen Herabstufung der Expositionsklasse gegeben. Ergänzend zu den Ausführungen in Heft 525 gibt das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen" detaillierte Ausführungshinweise, die die Maßnahmen in DAfStb-Heft 525 präzisieren. Bei der praktischen Anwendung des Heftes und des Merkblattes sind einige Fragestellungen aufgetreten, die der näheren Betrachtung bedurften. Aus diesem Grund fand am 20. November 2009 ein gemeinsames Fachkolloquium des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb) und des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. (DBV) zu dem Thema „Dauerhaftigkeit von Parkdecks" in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin statt.

Auf der Veranstaltung diskutierten rd. 50 Experten aus den Bereichen der Planung, der Wissenschaft, der Baustoffindustrie und der Bauausführung mit dem Ziel, die Ausführungen in den Schriften des DAfStb und des DBV aufeinander abzustimmen und dadurch die Planungs- und Ausführungssicherheit für Parkhäuser und Parkdecks zu erhöhen. Einigkeit bestand darüber, dass sich die Ausführungen in den Heften des DAfStb stärker als bisher auf die wesentlichen baurechtlich geforderten Grundsätze zur Sicherstellung der Standsicherheit und der Dauerhaftigkeit von Parkdecks und Parkhäusern konzentrieren sollen, während das überarbeitete DBV-Merkblatt detaillierte Ausführungshinweise für die Umsetzung dieser Prinzipien enthalten soll. Durch diese grundsätzliche Aufteilung wird eine einfache Bezugnahme des DBV-Merkblattes in den beiden Heften ermöglicht. Im Einzelnen wurden während des Fachkolloquiums folgende Fragestellungen behandelt:

  1. Wie muss gewartet werden, um Vergünstigungen zu rechtfertigen?
  2. Welche Prinzipien gelten für den Umgang mit Rissen und Arbeitsfugen?
  3. Wie wirkt sich eine dauerhafte Beschichtung oder eine Abdichtung auf die Einstufung in Expositionsklassen aus?
  4. Welche Anforderungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit muss die Betondeckung unter einer dauerhaften Beschichtung oder Abdichtung erfüllen?
  5. Ist die Ausbildung eines Gefälles immer notwendig, um die Dauerhaftigkeit sicherzustellen oder können auch andere Lösungen möglich sein?
  6. Wie muss der Schutz aufgehender Bauteile ausgebildet sein?

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Zu a) Wartung

Die Experten waren sich darüber einig, dass die in Heft 525/526 geforderte Wartung im DBV-Merkblatt weiter spezifiziert werden muss, insbesondere dann, wenn mit der Wartung Vergünstigungen bei der Einordnung in Expositionsklassen oder bei der Verringerung der Betondeckung in Anspruch genommen werden sollen. So wurde beschlossen, in die überabeiteten Hefte 525/526 die generelle Forderung nach einer regelmäßigen und in definierten Abständen durchzuführenden Wartung und der Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen bei Parkbauten aufzunehmen, ohne - wie bisher - Aussagen zur Häufigkeit der Wartung zu treffen. Das Merkblatt wird dann für verschiedene Anwendungsfälle detaillierte Angaben zu den Wartungsintervallen und den Instandhaltungsmaßnahmen enthalten. In dem Merkblatt werden zukünftig genauere Angaben zu den Inhalten des Wartungsplanes enthalten sein, die sich auf das DBV-Merkblatt Bauwerksbuch - „Empfehlungen zur Sicherheit und Erhaltung von Gebäuden" abstützen werden.

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Zu b) Risse und Arbeitsfugen

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Parkbauten gehört der Grundsatz, dass Risse und Arbeitsfugen dauerhaft geschlossen bzw. geschützt werden müssen, um Schäden durch die chloridinduzierte Korrosion der Bewehrung zu vermeiden. Dieses Prinzip ist unabhängig davon anzuwenden, ob z. B. planmäßig breitere Einzelrisse in Kauf genommen, die nach Abschluss der Rissbildung wieder geschlossen oder beschichtet werden oder ob durch eine rissbreitenbegrenzende Bewehrung nach DIN 1045-1 mit mehreren kleineren Rissen gerechnet wird, die dann in der Fläche beschichtet oder abgedichtet werden müssen. Dieser Grundsatz wird in den beiden DAfStb-Heften verankert. Ausführungsdetails, z. B. zur Auswahl geeigneter Oberflächenschutzsysteme für die verschiedenen Bauteile, werden in das DBV-Merkblatt aufgenommen.

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Zu c) Einstufung des Betons in Expositionsklassen bei dauerhafter Beschichtung oder Abdichtung

Im Rahmen des Fachkolloquiums wurden die gesammelten Erfahrungen mit den in den DAfStb-Heften 525 und 526 eingeräumten Möglichkeiten zur Herabstufung innerhalb der Expositionsklassen XD und XF durch die Applikation einer dauerhaften rissüberbrückenden Beschichtung oder einer Abdichtung ausgetauscht. Einigkeit bestand darüber, dass eine Herabstufung der Expositionsklassen und eine Verringerung der Betondeckung unter einer Beschichtung oder Abdichtung grundsätzlich möglich sind, wenn die zuvor unter Punkt a) beschriebenen Anforderungen an die Wartung eingehalten werden und notwendige Instandsetzungsarbeiten umgehend durchgeführt werden. Auch bei diesem Punkt wird sich der DAfStb auf die grundsätzliche Aussage beschränken. Im DBV-Merkblatt werden schließlich die Randbedingungen spezifiziert, unter denen die Herabstufung erfolgen darf.

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Zu d) und e) Anforderungen an die Dauerhaftigkeit der Betondeckung und Gefälleausbildung

Die in den Normen der Reihe DIN 1045 und DIN EN 206-1 deskriptiv festgelegten Anforderungen an die Mindestbetondeckung sowie an die Betonzusammensetzung, hier insbesondere hinsichtlich des maximal zulässigen Wasserzementwertes, des Mindestzementgehaltes und der Mindestdruckfestigkeitsklasse, stellen bei einem unbeschichteten und ungerissenen Beton für die jeweilige Expositionsklasse unter Berücksichtigung einer angemessenen Instandhaltung eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sicher. Es bestand Einigkeit unter den Experten, dass wenn Risse und Arbeitsfugen dauerhaft geschlossen und geschützt sind, somit aus Dauerhaftigkeitsgründen kein Gefälle notwendig ist.

Bei Aufbringung eines dauerhaften und flächigen Schutzes wird zukünftig in Heft 525/526 der grundsätzliche Hinweis ohne Angabe von Details aufgenommen, dass Reduzierungen bei der Betondeckung (Dicke und Dichtheit) möglich sind. Diese sind an die vorgegebenen Wartungszyklen und die Instandhaltungsmaßnahmen gekoppelt. Näheres wird im überabeiteten DBV-Merkblatt geregelt.

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Zu f) Höhe der Beschichtung an aufgehenden Bauteilen

Die Hefte 525 und 526 fordern grundsätzlich eine Abdichtung aufgehender Bauteile wie Stützen und Wände. Das DBV-Merkblatt aus dem Jahr 2005 präzisiert hierzu, dass die Höhe der Beschichtung auf dem aufgehenden Bauteil (Stützen, Wände) mindestens 0,15 m betragen sollte.

Nach eingehender Diskussion wird diese Mindestbeschichtungshöhe bestätigt, allerdings sollte zusätzlich die Mindesthöhe der Dreiecks- bzw. Hohlkehle mit 50 mm genauer festgelegt werden. Auch wird ein Hinweis aufgenommen, dass Beschichtungen nicht ganzflächig ausgeführt werden müssen. Eine Arbeitsfuge am Übergang zwischen Stütze und Fundament ist auch dann zu schützen, wenn die befahrene Fläche z. B. durch eine Pflasterung in einer anderen Ebene liegt.

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Zum Weiteren Vorgehen

Die DAfStb-Hefte 525 und 526 sollen in der ersten Jahreshälfte 2010 vorliegen. Das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen", das derzeit bereits überarbeitet wird, soll die vereinbarten Punkte aufgreifen und möglichst zeitnah zur Veröffentlichung der DAfStb-Hefte vorliegen.

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